Die Istanbul Konvention

Erfahren Sie mehr über die Istanbul Konvention und ihre Bedeutung für den Schutz von Frauen vor Gewalt. Diese Seite richtet sich an Lokalpolitiker und die breite Öffentlichkeit, um ein tieferes Verständnis der Konvention und ihrer Bestimmungen zu fördern.

Inhalt und Bestimmungen im Detail

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag des Europarats, der durch ein innerstaatliches Gesetz in Deutschland ratifiziert wurde und seit 2018 als Bundesgesetz gilt, wodurch er direkt anwendbar ist und staatliche Stellen verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, zu verhindern und zu bestrafen. Sie schafft verbindliche Rechtsnormen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung. 

Deutschland hat die Konvention ratifiziert. Das bedeutet, sie ist in Deutschland geltendes Recht und kann von Bürgern direkt vor Gerichten geltend gemacht werden, um den Schutz zu fordern.

Seit dem 1. Februar 2018 gilt sie als Bundesgesetz, welches verbindlich anzuwenden ist. Zugleich ist die Istanbul-Konvention als völkerrechtlicher Vertrag von allen staatlichen Stellen bei der Auslegung und Anwendung des innerstaatlichen Rechts zu beachten.

Mila ist kein Einzelfall

Die tragische Geschichte von Mila verdeutlicht die Notwendigkeit, die Istanbul Konvention konsequent umzusetzen. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle betrifft. Die Istanbul Konvention bietet einen wichtigen Rahmen, um solche Fälle zu verhindern und Betroffenen Schutz zu bieten. Engagieren Sie sich für eine Gesellschaft, in der Gewalt keinen Platz hat. 

Werden Sie aktiv!

Informieren Sie sich, diskutieren Sie mit anderen und setzen Sie sich für die Umsetzung der Istanbul Konvention in Ihrer Gemeinde ein. Gemeinsam können wir eine Kultur der Gewaltfreiheit fördern und Betroffenen Schutz bieten. Kontaktieren Sie uns unter [[email]] oder [[phonenumber]], wenn Sie Fragen haben oder sich engagieren möchten. Besuchen Sie auch unsere Seite Kontakt für weitere Informationen.